Rücksichtnahme und eine gewisse Ordnung sind Grundvoraussetzungen dafür, dass sich alle Mitglieder wohlfühlen. Diese Hausordnung regelt die entsprechenden Rechte und Pflichten, um allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.

Ordnung & Sauberkeit

Auf dem gesamten Vereinsgelände ist auf größtmögliche Ordnung und Sauberkeit zu achten. Aus hygienischen Gründen wird besonders auf die Sauberkeit der Umkleiden, der Sanitäranlagen, Küche und der Sauna hingewiesen.

Um die Verschmutzung der Fußböden gering zu halten, sind die bereitgestellten Schuhabstreifer zu verwenden. Bei exorbitanter Verschmutzung ihrer Schuhe (z.B. bei Regen/Schneefall) werden die Mitglieder angehalten, die Schuhe bereits beim Eingang in den dafür vorgesehenen Regalen abzustellen.

Die Kleidung (Jacken, Mäntel, Schuhe, dgl.) ist an den vorgesehenen Plätzen – Kleiderhaken bzw. Abstellflächen in und vor den Umkleiden – während des Aufenthalts – zu deponieren.

Persönliche Gegenstände, Sportkleidung u.ä. ist in den zugewiesenen Spinden zu deponieren, bzw. sind die Kleiderhaken und Abstellflächen in und vor den Umkleiden zu verwenden.

Fahrräder, Roller, dgl. sind an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen zu parken.

Die Lagerung persönlicher Gegenstände in den Vereinsräumlichkeiten oder auf dem Vereinsgelände ist ohne Rücksprache und Genehmigung des Vorstands nicht gestattet.

Alle Gegenstände, vor allem Tische und Sessel, sind nach erfolgtem Gebrauch wieder an ihren Ausgangsort zurückzubringen.

Nicht beschriftete Lebensmittel sind Allgemeingut. Es ist darauf zu achten, dass keine Lebensmittel gelagert werden, welche bereits abgelaufen sind. Abgelaufene Lebensmittel sind unter Beachtung der Abfalltrennung in den bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen.

Benützte Gläser, Teller, dgl. sind selbst abzuwaschen, abzutrocknen und wegzuräumen.
Leere Mehrwegflaschen sind in die dafür bestimmten Kisten unter dem Stiegenaufgang einzusortieren.
Leere Einwegflaschen sind in den Glasmüll-Sammelbehältern einzusortieren.

In allen Räumlichkeiten herrscht gemäß „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG“ absolutes Rauchverbot.

Mülltrennung

Der anfallende Müll ist in den dafür bereitgestellten Behältnissen zu entsorgen. Diese befinden sich:
Erdgeschoss

  • Hinter dem Werkzeugcontainer / Aufgang zu den Terrassen
  • Im Stiegenhaus
  • Beim Logbuch

Obergeschoss

  • In den Umkleiden
  • In der Küche

Umkleiden

Jedem Mitglied kann ein Spind zugewiesen und von diesem mit einem eigenen Vorhangschloss gesichert werden. Dies erfolgt gegen Entgelt, welches auf der Hauptversammlung beschlossen wird. Falls ein Mitglied aus dem Verein ausscheidet, hat dieses den Spind zu räumen. Zurückgelassene Gegenstände werden entsorgt.

Die Lagerung persönlicher Gegenstände auf, unter und vor den Spinden ist nicht gestattet. In den Umkleideräumen aufgestellte Wäscheständer sind ausnahmslos nur für Handtücher, Badesachen und der Gleichen zu verwenden.

Zutritt und Verlassen des Vereins

Wenn das letzte Mitglied das Vereinsgebäude/Vereinsgelände verlässt oder aufs Wasser geht, sind alle Türen, Balkontüren, Fenster (und Lichtkuppeln, wenn geheizt wird oder Regen droht) zu schließen bzw. zu versperren. Die Gartentore sind zu schließen und zu versperren. Das Licht ist auszuschalten. Bei der Benützung der Gartentore ist auf möglichst kurze Dauer zu achten.

Jedes Mitglied ist mit der Vollendung des 14. Lebensjahres berechtigt, einen Schlüssel für den Verein zu erhalten. Für diesen ist ein Einsatz von € 40,00 zu leisten, welche bei Abgabe des Schlüssels refundiert wird. Für Mitglieder, welche unter 18 Jahre alt sind, sind die Erziehungsberechtigten für den Schlüssel verantwortlich. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand zu melden. Beim Ausscheiden aus dem Verein (Kündigung oder Ausschluss) sind alle Schlüssel zurückzugeben. Andernfalls sind die Kosten für einen etwaigen Austausch der Schlösser zu tragen. Auf Vorschlag des Vorstands bzw. Beschluss der Hauptversammlung können die Kosten zur Gänze oder teilweise erlassen werden.

Bootshalle

Die Lagerplätze der Boote und der Ruder in den Bootshallen werden durch den Zeugwart und Hauswart definiert.

Nach Ansuchen an den Vorstand kann einem Mitglied die Lagerung eines Privatboots bzw. von Privatrudern gegen Entrichtung einer jährlichen Gebühr gestattet werden. Der Verein erhält das Vorkaufsrecht, die Vereinbarung bedarf der Schriftform.

In der Bootshalle dürfen ohne Zustimmung des Vorstands keine Gegenstände gelagert werden, welche nicht dem Rudersport zuzuordnen sind. Auf den Booten sind keine Gegenstände, wie Handtücher oder Jacken, abzulegen.

Der Schlauch zur Reinigung der Boote und Ruder ist an die Nutzwasserleitung anzuschließen. Boote und Ruder sind nach jeder Benützung sorgfältig zu reinigen und anschließend wieder in den Bootshallen zu lagern. Nach der Benutzung ist der Schlauch aufzurollen und die benützten Handtücher sind aufzuhängen.

Privatveranstaltungen

Veranstaltungen sind mindestens ein Monat vorher beim Vorstand anzumelden und nur nach dessen Genehmigung durchzuführen. Alle genehmigten Veranstaltungen sind mindestens 14 Tage vorher per Aushang am grünen Brett bzw. per Aussendung mittels Clubsoftware an alle Vereinsmitglieder anzukündigen. Jedem Vereinsmitglied muss die Teilnahme offenstehen. Ausnahmen sind kleine private Feierlichkeiten unter 10 Personen.

Jeder Veranstalter ist verpflichtet, binnen 24 Stunden nach Veranstaltungsende Ordnung und Sauberkeit in den verwendeten Räumlichkeiten wiederherzustellen. Falls dies nicht erfolgt, werden die Arbeiten auf Kosten des Veranstalters durchgeführt.

Jegliche Nutzung des Vereinsgeländes inkl. Vereinsgebäude für kommerzielle Zwecke, ist unabhängig von der Personenzahl, nur nach vorherigem Beschluss des Vorstands erlaubt. Die Kosten für die Miete und Reinigung werden für das jeweilige Kalenderjahr vom Vorstand festgelegt und ist von diesem per Aushang am grünen Brett bzw. per Aussendung mittels Clubsoftware zu kommunizieren.

Veranstaltungen von externen Personen können genehmigt werden, wenn nachweislicher Bezug zum Verein besteht und ein Vereinsmitglied die Verantwortung übernimmt. Ein Vereinsmitglied muss bis zum Schluss der Veranstaltung anwesend sein.

Die Vergabe erfolgt bevorzugt für Vereinsmitglieder und/oder kostenfreier Teilnahmemöglichkeit anderer Vereinsmitglieder.

Saunabenützung

Die Inbetriebnahme der Sauna ist nur volljährigen Mitgliedern nach Vereinbarung mit dem Vorstand gestattet.

Die Vereinbarung kann für einzelne Termine / Terminserie oder einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Fix vereinbarte Saunatage sind per Aushang am grünen Brett bzw. per Aussendung mittels Clubsoftware zu kommunizieren. Vor dem ersten Saunagang haben sich alle Anwesenden in die Liste zur Abrechnung einzutragen.

Das Benützungsentgelt wird vom Vorstand für das geltende Vereinsjahr beschlossen und ist per Aushang am grünen Brett bzw. per Aussendung mittels Clubsoftware zu kommunizieren.

Saunaordnung

Das Betreten des Saunabereichs ist nur mit Badeschuhen erlaubt.

Auf Sauberkeit ist von allen Saunabesuchern besonders zu achten. So ist das Betreten der Sauna nur nach vorheriger Dusche gestattet. Das Rasieren und Bürsten des Körpers ist zu unterlassen. Ein ausreichend großes Saunatuch ist zu verwenden (sodass kein Schweiß auf die Holzoberflächen tropfen kann).

Nach jedem Aufguss ist das Fenster zu öffnen, um zu lüften.

Nach Benützung der Sauna ist diese wieder außer Betrieb zu nehmen, die Türe zur Sauna zu öffnen und der Vorraum von Bademänteln und Badetüchern freizumachen.

Heizung, Thermostate und Elektrogeräte

Das über die übliche Nutzung hinausgehende Hantieren (Öffnen, Umbauen, Umprogrammieren, …) an der Heizung, Thermostaten oder Elektrogeräten (Fernseher, Herd, Spülmaschine, Musikanlage…) ist strengstens verboten, um eine Gefährdung der Mitglieder und/oder eine Beschädigung der Anlage zu vermeiden.

Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung wurde durch die Hauptversammlung am 23. Februar 2024 beschlossen.

Mit der Überwachung der Einhaltung dieser Hausordnung ist der Vorstand betraut.

Aktuelle Entgelte und Termine

Aktuelle Entgelte und Termine werden jährlich im Rahmen der HV aktualisiert und danach veröffentlicht.

https://ruderverein-alemannia.clubdesk.com/clubdesk/fileservlet?id=1000242

Der Vorstand,                                                                                      Korneuburg, 23. Februar 2024